{"id":18721,"date":"2023-03-24T13:07:35","date_gmt":"2023-03-24T13:07:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.electroluxprofessional.com\/de\/?page_id=18721"},"modified":"2025-07-10T11:14:26","modified_gmt":"2025-07-10T11:14:26","slug":"allgemeine-verkaufs-liefer-reparatur-bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.electroluxprofessional.com\/de\/kundenservice\/allgemeine-verkaufs-liefer-reparatur-bedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Professional GmbH"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;electroluxpro-container-no-padding&#8221;][vc_column][elx_heading font_container=&#8221;h1&#8243; font_size=&#8221;h3&#8243; text_color=&#8221;inherit&#8221;]Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Professional GmbH[\/elx_heading][vc_empty_space][elx_download_block text=&#8221;Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Professional GmbH herunterladen&#8221; file_picker=&#8221;19149&#8243; background_color=&#8221;electrolux-blue&#8221;][vc_empty_space][vc_column_text]<\/p>\n<h2>Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Professional GmbH<\/h2>\n<h3><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Repa- raturbedingungen (im Folgenden kurz <strong>AGB<\/strong>) gelten f\u00fcr die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen der Electrolux Professional GmbH, 77 in 72072 T\u00fcbingen, Sitz T\u00fcbingen, HRB-Nr. 20581, Umsatzsteuer ID-Nr: DE 191924998 (im Folgenden kurz <strong>EPR<\/strong>) und ihren <strong>Kunden<\/strong>, die Unternehmer nach \u00a7 14 BGB sowie juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sind. EPR und der Kunde werden im Folgenden auch jeweils einzeln als &#8220;Partei&#8221; oder gemein- sam als &#8220;Parteien&#8221; bezeichnet.<\/li>\n<li>Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende erg\u00e4nzende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, hiermit zur\u00fcckgewiesen und wer- den nicht Vertragsbestandteil, es sei denn EPR stimmt ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zu. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kun- den werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn in Bestellungen hierauf Bezug genommen wird und EPR die- sen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht oder Lieferungen und Leistungen erbringt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>2. Vertragsabschluss, \u00c4nderungsvorbehalt<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Bestellt ein Kunde bei EPR eine Ware oder beauftragt eine Reparatur (nachfolgend &#8220;Bestellung&#8221;), stellt dies ein rechts- verbindliches Angebot des Kunden an EPR zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, das der schriftlichen Annahme (als Schriftform gen\u00fcgt auch Textform, z.B. Tele- fax oder E-Mail ohne Unterzeichnung) durch EPR bedarf. Die Annahme kann auch durch schl\u00fcssiges Verhalten, ins- besondere durch Zugang der Ware innerhalb der Annahme- frist erfolgen. Eine Best\u00e4tigung allein \u00fcber den Eingang der Bestellung (Bestellbest\u00e4tigung) stellt noch keine Annahme des Vertrages durch EPR dar. Wenn sich aus dem Angebot des Kunden nichts Abweichendes ergibt, ist EPR berechtigt das Angebot innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang anzu- nehmen. Werktage sind Montag bis Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage.<\/li>\n<li>EPR beh\u00e4lt sich die Annahme einer Bestellung im Rahmen einer standardisierten Kreditpr\u00fcfung vor.<\/li>\n<li>Angebote von EPR gegen\u00fcber Unternehmen sind stets freibleibend, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet oder nennen eine bestimmte Annahme- frist. Dies gilt auch, wenn EPR dem Kunden Kataloge, tech- nische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berech- nungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberl\u00e4sst.<\/li>\n<li>Technische \u00c4nderungen sowie handels\u00fcbliche \u00c4nderungen der Leistung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>3. Lieferung, Lieferverzug<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Leistungs- und Erf\u00fcllungsort ist T\u00fcbingen. EPR liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Deutschland bzw. \u00d6sterreich. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Un- tergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht mit der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche Angaben zur Verf\u00fcgbarkeit, Versand oder Zustel- lung einer Ware in unseren (elektronischen) Katalogen oder Bestellbest\u00e4tigungen sind lediglich voraussichtliche Angaben und unverbindlich. Abbildungen, Form, Farbe, Ma\u00df- und Gewichtsangaben in (elektronischen) Katalogen oder sonstigen Drucken k\u00f6nnen, soweit die Abweichung unerheblich und dem Kunden zumutbar ist, tats\u00e4chlich abweichen.<\/li>\n<li>Liefertermine, die in einer Auftragsbest\u00e4tigung genannt sind, sind verbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist ist auch einge- halten, wenn EPR die Sache bis zur vereinbarten Frist dem Spediteur ausgeliefert hat, oder im Fall von dessen Nichter- scheinen oder nicht p\u00fcnktlichem Erscheinen h\u00e4tten aush\u00e4n- digen k\u00f6nnen oder die Erzeugnisse bis zur vereinbarten Frist f\u00fcr den Kunden abholbereit sind.<\/li>\n<li>Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe des Verpackungsgesetzes nimmt EPR sortenrein und sau- ber am Auslieferungslager\/Auslieferungswerk von EPR zur\u00fcck.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Kunden zumut- bar sind, also die Teilleistung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht oder EPR sich zu dessen Tragung bereit erkl\u00e4rt.<\/li>\n<li>Wird f\u00fcr EPR absehbar, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, so teilt EPR dem Kunden dies und die voraussichtliche neue Lieferfrist unverz\u00fcglich mit.<\/li>\n<li>EPR haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit oder Verz\u00f6gerung, soweit sie jeweils auf h\u00f6herer Gewalt oder einem sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignis beruht, welches EPR nicht zu vertreten hat (Force Majeure; z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemie, Pandemie, Wetter, \u00dcberschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Verz\u00f6gerungen bei der Erteilung etwaig notwendiger beh\u00f6rdlicher Genehmigungen, beh\u00f6rdliche\/hoheitliche Ma\u00dfnahmen).<\/li>\n<li>Ein Ziffer 3.7 gleichstehendes Ereignis ist auch die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung von EPR durch einer seiner Lieferanten, wenn EPR diese jeweils nicht zu vertreten hat und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft mit dem jeweiligen Lieferanten abgeschlossen hatte. Dies gilt auch dann, wenn EPR das Deckungsgesch\u00e4ft unverz\u00fcglich nach dem Vertragsabschluss mit dem Kunden abschlie\u00dft.<\/li>\n<li>Erlangt EPR Kenntnis von einem Ereignis im Sinne von Ziffer 7 oder 3.8, informiert EPR den Kunden unverz\u00fcglich. Die von EPR genannten Leistungsfristen \/ -termine verl\u00e4ngern \/ verschieben sich im Fall eines solchen Ereignisses automatisch um dessen Zeitdauer, zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn solche Ereignisse EPR die Leis- tungserbringung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer sind, ist EPR zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/li>\n<li>Lieferfristen verl\u00e4ngern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten (auch ungeschriebenen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten) nicht rechtzeitig nachkommt.<\/li>\n<li>Die gesetzlichen Rechte von EPR, insbesondere betreffend den Ausschluss ihrer Leistungspflicht (z.B. aufgrund endg\u00fcltiger oder vor\u00fcbergehender Unm\u00f6glichkeit oder Unzumut- barkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung) und bei Annahme- oder Leistungsverzugs des Kunden, bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Ger\u00e4t EPR mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird sie f\u00fcr EPR, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die etwaige Haftung von EPR auf Schadensersatz auf 0,5% des Netto-Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung pro vollendeter Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5% des Netto-Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung beschr\u00e4nkt. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder f\u00fcr K\u00f6rpersch\u00e4den zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 7 bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>4. Preise, Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager EPR zzgl. Ver- packung und Versandkosten und Umsatzsteuer (soweit noch nicht bereits ausgewiesen).<\/li>\n<li>Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von EPR zugrunde liegen, diese Preise nicht ausdr\u00fccklich als fest (d.h. unver\u00e4nderlich) vereinbart sind und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise von EPR (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Dies gilt auch, wenn eine Leistungs- oder Lieferfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, durch EPR sp\u00e4ter als vier Monate nach der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. der Be- stellung erbracht werden kann.<\/li>\n<li>Sind keine Listenpreise vereinbart, beh\u00e4lt sich EPR eine Preisanpassung vor, wenn und soweit sich die Verh\u00e4ltnisse, die der urspr\u00fcnglichen Kalkulation zugrunde lagen, nach dem Vertragsschluss, aufgrund von Umst\u00e4nden ge\u00e4ndert haben, die EPR nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird in diesen F\u00e4llen informiert und hat das Recht, sich aufgrund der Preiserh\u00f6hung von der Bestellung zu l\u00f6sen.<\/li>\n<li>Die vom Kunden zu zahlende Verg\u00fctung ist mangels abwei- chender Vereinbarung wie folgt f\u00e4llig:<br \/>\nBis EUR 3.000, -30 Tage dato Faktura und Ablieferung, rein netto<br \/>\nBis EUR 10.000, -50% bei Auftragserteilung, 50% 30 Tage nach Ablieferung netto<br \/>\nBis EUR 100.000, 1\/3 bei Auftragserteilung, 1\/3 vor Lieferung, 1\/3 30 Tage nach Ablieferung netto<br \/>\n\u00dcber 100.000, -30% bei Auftragserteilung, 30% vor Lieferung, 30% 30 Tage nach Ablieferung netto, 10% nach Abnahme (soweit vereinbart), sp\u00e4testens jedoch 60 Tage nach Ablieferung<\/li>\n<li>Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von EPR unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Der Kunde kann Zahlungen nur insoweit zur\u00fcckhalten, als diese entweder von EPR unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind und im Falle einer von EPR bereits erfolgten Teilleistung, in angemessenem Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen M\u00e4ngeln stehen.<\/li>\n<li>Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist EPR berechtigt, alle offenen Rechnungsbetr\u00e4ge aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis, sofort zur Zahlung f\u00e4llig zu stellen.<\/li>\n<li>Sofern der Kunde ein Verband oder eine Einkaufsgesellschaft eines Unternehmensverbundes ist, versichert er, dass er die gew\u00e4hrten Einkaufsvorteile seinen Mitgliedsunternehmen bzw. Anschlussh\u00e4usern offenlegt und an diese weiter- leitet, soweit er diesen gegen\u00fcber hierzu verpflichtet ist sowie dass die buchhalterische und steuerliche Erfassung ordnungsgem\u00e4\u00df durch den Verband bzw. die Einkaufsgesellschaft erfolgt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>5. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<ol>\n<li>Die gelieferte Ware (im Folgenden kurz Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher EPR gegen den Kunden zustehender Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einschlie\u00dflich Saldoforderungen aus Kontokorrent im Eigentum von EPR.<\/li>\n<li>Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb weiterzuver\u00e4u\u00dfern, wenn sicherge- stellt wird, dass die Zahlung an EPR erfolgt und dass das Eigentum auf den Kunden erst \u00fcbergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat. Der Kunde kann seiner- seits unter Eigentumsvorbehalt weiterver\u00e4u\u00dfern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Kunden \u00fcber- geht. Der Kunde ist ohne Zustimmung von EPR nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpf\u00e4nden oder diese zur Sicherung zu \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde EPR unverz\u00fcglich zu Der Kunde tr\u00e4gt die Kosten einer berechtigterweise erhobenen Drittwiderspruchsklage von EPR, soweit diese nicht bei dem beklagten Dritten beigetrieben werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bereits jetzt in voller H\u00f6he im Voraus sicherungshalber an EPR ab, die diese Abtretung hiermit annimmt, ohne dass es noch sp\u00e4ter besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Die Abtretung er- streckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverh\u00e4ltnisse oder bei Beendigung derartiger Verh\u00e4ltnisse des Kunden mit seinen Abnehmern<\/li>\n<li>Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs- gem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verwenden, zu verarbeiten, umzubilden, zu verbinden, zu vermischen und\/oder zu ver\u00e4u\u00dfern. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt grunds\u00e4tzlich im Namen und f\u00fcr Rechnung von EPR als Bei Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Materialien erwirbt EPR Miteigentum an die neu entstandene Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der neu entstandenen Sache. Soweit EPR in den F\u00e4llen nicht ohnehin Miteigent\u00fcmerin der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware geworden ist, \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Sache an EPR ab. Der Kunde verwahrt die neu entstandene Sache mit der n\u00f6tigen Sorgfalt kostenlos f\u00fcr EPR. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten und im \u00fcblichen Rahmen gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Nennwert zu versichern.<\/li>\n<li>Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit ande- ren, nicht EPR geh\u00f6renden Waren ver\u00e4u\u00dfert, tritt der Kunde die Forderung nur in H\u00f6he des von EPR in Rechnung gestellten Betrages (inkl. Umsatzsteuer) an EPR ab. EPR nimmt die Abtretung hiermit an.<\/li>\n<li>Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, EPR nicht geh\u00f6renden Wa- ren ver\u00e4u\u00dfert, erfolgt die Abtretung nur in H\u00f6he des so ent- standenen Miteigentumsanteils von EPR an der ver\u00e4u\u00dferten Sache; entsteht kein Miteigentumsanteil, erfolgt die Abtretung in H\u00f6he des Teils der Gesamtpreisforderung, der dem von EPR in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erf\u00fcllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung des Kunden hieraus im gleichen Um- fang an EPR abgetreten, wie vorstehend f\u00fcr die Weiterver\u00e4u\u00dferung bestimmt. Die abgetretenen Forderungen dienen EPR in gleicher Weise als Sicherheit wie die Vorbehaltsware. EPR nimmt die Abtretung hiermit an.<\/li>\n<li>Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde jedoch berechtigt, die EPR abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, \u00fcber sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verf\u00fcgen. Auf Verlangen von EPR hat der Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und EPR die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuh\u00e4ndigen und die erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen tr\u00e4gt der Kunde.<\/li>\n<li>Bei Zahlungen im Scheck- \/Wechselverfahren geht das Eigentum erst mit der vollst\u00e4ndigen Einl\u00f6sung des Schecks \u00fcber.<\/li>\n<li>EPR wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von EPR freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<\/li>\n<li>Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei Nichteinl\u00f6sung f\u00e4lliger Wechsel oder Schecks, Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag oder einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen des Kunden ist EPR im Falle des R\u00fccktritts vom Vertrag zur R\u00fccknahme s\u00e4mtlicher noch unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren und zur Geltendmachung der weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde gew\u00e4hrt EPR bzw. deren Beauftragten zum Zwecke der Bestandserfassung bzw. R\u00fccknahme Zutritt zu seinen s\u00e4mtlichen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen. EPR ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Anspr\u00fcche aus deren Erl\u00f6s zu befriedigen.<\/li>\n<li>Liegt der Einsatzort der Vorbehaltsware an einem Ort au- \u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Kunde verpflichtet, EPR unverz\u00fcglich \u00fcber alle etwaigen dortigen gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Entstehung und Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts von EPR zu informieren und unverz\u00fcglich (i) die Voraussetzungen, soweit dies rechtlich m\u00f6glich ist, auf eigene Kosten selbst zu erf\u00fcllen oder (ii) EPR bei der Erf\u00fcllung der Voraussetzungen auf eigene Kosten zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Erkennt das Recht am Einsatzort den Eigentumsvorbehalt von EPR nicht an, gestattet das Recht am Einsatzort EPR aber, sich ein vergleichbares Sicherungsrecht an der Vorbehaltsware vorzubehalten, so gilt dieses Sicherungsrecht entsprechend als vereinbart und EPR kann dieses Sicherungsrecht aus\u00fcben. Der Kunde ist verpflichtet, bei Ma\u00dfnahmen von EPR mitzuwirken, die EPR zum Schutz ihres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle zum Schutz eines anderen Sicherungsrechts treffen will.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>6. Gew\u00e4hrleistung<\/h4>\n<ol>\n<li>EPR leistet Gew\u00e4hr bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (inklusive Falsch-\/Minderlieferung, fehlerhafter Montage oder \u00e4hnliche Leistungen sowie fehlerhafte Anleitungen) entsprechend den Vorschriften des Kaufrechts (\u00a7\u00a7 BGB), vorbehaltlich abweichender oder erg\u00e4nzender Regelungen in diesen AGB.<\/li>\n<li>Abweichend von \u00a7 434 BGB gew\u00e4hrleistet EPR ausschlie\u00df- lich, dass die Ware die bei Vertragsschluss ausdr\u00fccklich vereinbarte Beschaffenheit hat.<\/li>\n<li>Soweit nicht ausdr\u00fccklich eine Abnahme vereinbart ist, hat der Kunde die Obliegenheit, die gelieferte Ware gem\u00e4\u00df<\/li>\n<li>377 HGB unverz\u00fcglich nach Ablieferung bei ihm oder dem, von ihm bestimmten Dritten zu untersuchen und EPR etwaige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich anzuzeigen. \u00a7 442 BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Anzeige bedarf der Schrift-\/Textform und hat im zeitlichen Interesse per E- Mail oder Telefax zu erfolgen. Die Anzeige muss unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb (i) von 5 Werktagen nach Ablieferung (\u00a7 377 1 HGB) oder (ii) \u2013 falls es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nach Ablieferung nicht erkennbar war (\u00a7 377 Abs. 2 und 3 HGB) \u2013 von 3 Werktagen nach Entdeckung des Mangels abgesendet werden.<\/li>\n<li>Liegt ein Mangel vor, ist EPR nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zur Nacherf\u00fcllung durch Be- seitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt und verpflichtet. Ausgetauschte Sachen hat der Kunde gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften an EPR zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n<li>Die zur Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwen- dungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Ma- terialkosten) tr\u00e4gt oder erstattet EPR gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften, falls tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung beinhalten jedoch weder den Aus- bau der mangelhaften Sache noch den Einbau der mangel- freien Sache, wenn EPR urspr\u00fcnglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Stellt sich eine Beanstandung des Kunden als unbegr\u00fcndet heraus, kann EPR ihre aus der Beanstandung entstandenen Kosten (insbesondere f\u00fcr Pr\u00fcfung und Trans- port) von dem Kunden ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Begr\u00fcndetheit war f\u00fcr den Kunden nicht<\/li>\n<li>Alle M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zw\u00f6lf (12) Monate ab der Ablieferung. Dies gilt nicht bei vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung, f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdr\u00fccklicher \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie und\/oder bei zwingender gesetzlicher Haftung; in diesen F\u00e4llen gilt die jeweilige gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/li>\n<li>Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), bleibt es bei der gesetzli- chen Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>7. Haftung<\/h3>\n<ol>\n<li>EPR haftet \u2013 aus welchem Rechtsgrund auch immer \u2013 unbeschr\u00e4nkt auf Schadensersatz f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch EPR oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/li>\n<li>Im Fall einer blo\u00df einfachen oder leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch EPR oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen haftet EPR (vorbehaltlich eines milderen Haftungsma\u00dfstabes gem\u00e4\u00df gesetzlichen Vorschriften, z.B. f\u00fcr Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten oder f\u00fcr unerhebliche Pflichtverletzungen) nur \u2013 unbeschr\u00e4nkt \u2013 f\u00fcr darauf beruhende Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten haftet EPR im Falle einfacher oder leichter Fahrl\u00e4ssigkeit jedoch beschr\u00e4nkt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen.<\/li>\n<li>Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen in Ziffer 7.1 und 7.2 gelten nicht, soweit EPR einen Mangel arglistig verschwiegen, eine schadensersatzbewehrte Beschaffenheitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko \u00fcbernommen hat. Au\u00dferdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Soweit die Haftung von EPR ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die etwaige pers\u00f6nliche Haftung ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>8. Kundenzufriedenheit und Datenschutz<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Leistungen von EPR umfassen auch die Nachbereitung der Lieferung bzw. die Vor- und Nachbereitung der Repara- tur. Im Rahmen der Vorbereitung der Reparatur spricht EPR mit dem Kunden einen Termin sowie Art und Weise der Re- paratur ab. Die Nachbereitung dient allein dazu, die Zufrie- denheit des Kunden mit der Warenlieferung bzw. Reparatur zu ermitteln. In diesem Zusammenhang kontaktiert EPR oder ein von EPR beauftragter Dienstleister den Kunden zeitnah nach Auslieferung der Ware bzw. der Reparatur per Post, E-Mail oder EPR wird basierend auf diesen R\u00fcckmeldungen der Kunden ggf. die notwendigen Ma\u00dfnah- men ergreifen, um Beanstandungen zu beheben oder f\u00fcr die Zukunft zu vermeiden. EPR m\u00f6chte so sicherstellen, dass die gelieferten Waren bzw. die ausgef\u00fchrten Reparaturen und die Abwicklung des Auftrages die Erwartungen der Kun- den erf\u00fcllen. Diese Nachbereitung der Lieferung sieht EPR deshalb als wesentlich an f\u00fcr einen guten Service.<\/li>\n<li>Soweit der Kunde EPR personen- oder firmenbezogene Daten zur Verf\u00fcgung stellt, verwendet EPR diese Daten ausschlie\u00dflich zur Durchf\u00fchrung des Vertrages, wenn nicht der Kunde einer weitergehenden Verwendung seiner Daten ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Auf Anfrage wird EPR den Kunden \u00fcber die \u00fcber ihn gespeicherten Daten und die Her- kunft dieser Daten informieren. Die geltenden Datenschutz- gesetze (Bundesdatenschutzgesetz und EU- Datenschutz- grundverordnung) finden Anwendung. Der Kunde best\u00e4tigt, dass er personenbezogene Daten an EPR nur in daten- schutzrechtlich zul\u00e4ssiger Weise \u00fcbermittelt und die be- troffenen Personen gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften hier- \u00fcber informiert hat.<\/li>\n<li>EPR wird personen- oder firmenbezogene Daten im Rahmen der technisch sinnvollen M\u00f6glichkeiten so speichern, dass sie f\u00fcr Dritte nicht zug\u00e4nglich sind. Bei der Kommunikation \u00fcber das Internet oder per E-Mail kann jedoch eine vollst\u00e4n- dige Datensicherheit durch EPR nicht gew\u00e4hrleistet werden. Die Regelungen der Datenschutzgesetze bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>9. Verpflichtung zur Einhaltung geltenden Rechts, Verbot Weiterverkauf und Export<\/h3>\n<ol>\n<li>EPR legt Wert darauf, dass seine Vertragspartner und Kunden, sich wie EPR selbst einem fairen Wettbewerb ver- pflichtet f\u00fchlen und insbesondere die f\u00fcr sie jeweils gelten- den Gesetze beachten. Der Kunde verpflichtet sich daher ausdr\u00fccklich, auch gegen\u00fcber EPR, im Rahmen der Ge- sch\u00e4ftsbeziehung mit EPR die geltenden Gesetze, insbe- sondere die Kartell- und Strafgesetze, zu beachten und nicht zu verletzen.<\/li>\n<li>Der Weiterverkauf bezogener Ware in Gebiete au\u00dferhalb des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweizer Eidgenossenschaft und des Vereinigten K\u00f6nigreichs Gro\u00df- britannien und Nordirland, ist nicht gestattet (Exportverbot). Ist der Kunde Gro\u00dfh\u00e4ndler, ist ihm ein Weiterverkauf bezo- gener Ware an Endkunden untersagt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/h3>\n<ol>\n<li>F\u00fcr diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen EPR und dem Kunden, sowie au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche, die im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbezie- hung entstehen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss \u00dcbereinkommens der Vereinten Nati- onen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom April 1980 (CISG).<\/li>\n<li>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist T\u00fcbingen. EPR beh\u00e4lt sich jedoch vor Anspr\u00fcche am f\u00fcr den Sitz des Kunden zust\u00e4ndigen Gericht geltend zu machen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>11. Schlussbestimmungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige Zustim- mung von EPR Rechte oder Anspr\u00fcche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Regelung des \u00a7 354 a HGB bleibt da- von unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Unwirksamkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB l\u00e4sst die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen dieser AGB unber\u00fchrt. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall, dass die AGB eine an sich notwendige Regelung nicht Als Ersatz f\u00fcr die unwirksame oder undurch- f\u00fchrbare Regelung werden die Parteien die gesetzlich zul\u00e4s- sige und durchf\u00fchrbare Regelung vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Rege- lung wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. Sollten die AGB un- vollst\u00e4ndig sein, werden die Parteien eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne der AGB geei- nigt h\u00e4tten, wenn die Regelungsl\u00fccke bei Vertragsschluss bekannt gewesen w\u00e4re.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Erg\u00e4nzende Vertragsbedingungen<\/h2>\n<h3><strong>12. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Nachstehende Besondere Vertragsbedingungen gelten sofern EPR gesondert zu verg\u00fctende Werkleistungen, ins- besondere Reparaturleistungen, au\u00dferhalb der M\u00e4ngelge- w\u00e4hrleistungsf\u00e4lle gem\u00e4\u00df Ziffer 6 erbringt.<\/li>\n<li>Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen er- g\u00e4nzen die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen soweit nicht in diesen Besonderen Vertragsbedingungen et- was Abweichendes geregelt ist.<\/li>\n<li>Im Falle einer Abweichung zwischen den Allgemeinen Ver- kaufs- und Lieferbedingungen und den Besonderen Ver- tragsbedingungen gehen diese Besonderen Vertragsbedin- gungen im Rahmen ihres Anwendungsbereichs den Allge- meinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>13. Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<ol>\n<li>In Leistungsverzeichnissen von EPR genannte Angebots- preise gelten unter der Voraussetzung, dass die Werkleis- tungen ohne Unterbrechungen bei normalen Arbeitszeiten durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>In Erg\u00e4nzung zu Ziffer 4 der Verkaufs- und Lieferbedingun- gen ist EPR berechtigt, vom Kunden Abschlagszahlungen f\u00fcr bereits erbrachte vertragsgem\u00e4\u00dfe Leistungen zu verlan- gen, die abgeschlossene Teile der Leistung von EPR dar- stellen und durch die der Kunde einen Wertzuwachs erlangt hat. Hierzu geh\u00f6ren in sich abgeschlossene Phasen zur Er- f\u00fcllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und in sich geschlossene funktionsf\u00e4hige Teile.<\/li>\n<li>Entstehen nach Abschluss des Werkvertrags begr\u00fcndete Zweifel an der Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden, ist EPR be- rechtigt, Leistungen von EPR zur\u00fcckzuhalten, bis der Kunde den auf die Leistung entfallenden Verg\u00fctungsanteil erbracht oder hierf\u00fcr Sicherheit geleistet hat. Kommt der Kunde dem nicht innerhalb einer von EPR gesetzten angemessenen Frist nach, ist EPR berechtigt vom Werkvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>14. Leistungszeit<\/h3>\n<ol>\n<li>Im Zusammenhang mit Ziffer 3 der Verkaufs- und Lieferbe- dingungen von EPR verl\u00e4ngern sich Leistungsfristen ange- messen und verschieben sich Leistungstermine angemes- sen, wenn a) der Kunde ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erf\u00fcllt oder er \u00c4nderungen in der Ausf\u00fchrung der Leistungen verlangt oder b) EPR infolge h\u00f6herer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die EPR nicht zu vertreten hat, vor\u00fcbergehend nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leis- tungsfristen<\/li>\n<li>EPR haftet nicht f\u00fcr Wartezeiten infolge Verz\u00f6gerungen oder Behinderungen durch andere Gewerke oder \u00e4hnliches, die nicht durch EPR zu vertreten sind. Hierdurch entstehende Mehrkosten, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Kunde hat die Verz\u00f6gerung nicht zu vertreten.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>15. Mitwirkungspflichten des Kunden und sonstige Leistungsvoraussetzungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, EPR die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen und EPR im erforderlichen Umfang zu unterst\u00fctzen. Hierzu z\u00e4hlt insbesondere die fr\u00fchzeitige Information \u00fcber (i) ma\u00dfliche \u00c4nderungen am Einbauort, (ii) etwaigen Bauverzug bzw. beh\u00f6rdlich veranlasste Bauunterbrechungen, (iii) Ver- z\u00f6gerungen durch Vorgewerke, (iv) erschwerten Eintransport und (v) nicht vorhandene oder unterdimensionierte Medien wie Strom, Gas, Zu- und Abwasser, mindere Wasserg\u00fcte,<\/li>\n<li>Soweit die Leistungen beim Kunden zu erbringen sind, hat der Kunde EPR den uneingeschr\u00e4nkten Zugang zum Leis- tungsgegenstand zu gew\u00e4hren und erforderliche Ma\u00dfnah- men zum Schutz der Mitarbeiter von EPR zu treffen.<\/li>\n<li>Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht inner- halb einer ihm hierf\u00fcr gesetzten angemessenen Frist nach, so ist EPR nach Ablauf der Frist zum R\u00fccktritt vom Werkver- trag berechtigt. Mit der Aufforderung zur Erf\u00fcllung der Mit- wirkungspflichten kommt der Kunde zudem in Annahmever- zug und hat EPR hierf\u00fcr eine angemessene Entsch\u00e4digung zu leisten. Dar\u00fcberhinausgehende Schadensersatzanspr\u00fc- che bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>16. Ausf\u00fchrung der Reparatur<\/h3>\n<ol>\n<li>Gro\u00dfger\u00e4te (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrsp\u00fcler) repariert EPR am Aufstellort, es sei denn, das Ger\u00e4t kann nur in einer Werkstatt fachgerecht repariert werden; in letzte- rem Fall holt EPR das Ger\u00e4t beim Kunden auf dessen Kos- ten ab. Der Zeitpunkt der Reparatur kann nur tagesgenau bestimmt<\/li>\n<li>Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten. Die einem Arbeitswert entspre- chende Arbeitszeit wird auf den Reparaturauftr\u00e4gen ausge- wiesen. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wege- zeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. Die Re- paraturkosten sind unmittelbar nach Abschluss der Repara- tur zu entrichten.<\/li>\n<li>Elektrische Ger\u00e4te d\u00fcrfen nach den einschl\u00e4gigen Sicher- heits- und Unfallverh\u00fctungsvorschriften nur von entspre- chenden Elektrofachkr\u00e4ften repariert werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>17. Abnahme der Leistung und M\u00e4ngelr\u00fcge<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsm\u00e4\u00dfig hergestellte Leistung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme ausgeschlossen ist. Der Kunde darf die Abnahme nicht verweigern, sofern keine wesentli- chen M\u00e4ngel vorliegen. Auf Verlangen hat der Kunde EPR die Abnahme schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/li>\n<li>Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer ihm von EPR bestimmten angemesse- nen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. In diesem Fall wird EPR von der Leistungspflicht befreit. Soweit der Kunde die Leistung benutzt, gilt die Annahme der Leistung sp\u00e4testens nach f\u00fcnf (5) Werktagen nach Beginn der Benut- zung als erfolgt.<\/li>\n<li>Offensichtliche M\u00e4ngel der Leistung sind bei der Abnahme vorzubehalten, versteckte M\u00e4ngel innerhalb von f\u00fcnf (5) Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. An- dernfalls gilt die Leistung als genehmigt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>18.\u00a0 Anspr\u00fcche des Kunden bei mangelhafter Leistung<\/h3>\n<p>Ist die Leistung mangelhaft, kann der Kunde verlangen, dass EPR den Mangel nach Wahl von EPR durch Nachbesserung oder Neuvornahme der Leistung beseitig. Schl\u00e4gt die M\u00e4n- gelbeseitigung fehl oder kommt EPR der M\u00e4ngelbeseitigung nicht innerhalb einer EPR hierf\u00fcr gesetzten angemessenen Frist nach, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern, den Mangel auf Kosten von EPR selbst oder durch Dritte beseiti- gen lassen oder, sofern der Mangel lediglich unerheblich ist, vom Werkvertrag zur\u00fccktreten. Schadensersatzanspr\u00fcche stehen dem Kunden nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 7 zu.<\/p>\n<h3>19. Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p>Anspr\u00fcche des Kunden wegen M\u00e4ngeln der Werkleistung verj\u00e4hren abweichend von \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB nach zw\u00f6lf Monaten ab Abnahme des Werkes. Ziffer 6.7 und Ziffer 6.8 dieser AGB gelten erg\u00e4nzend.<\/p>\n<h3>20. Pfandrecht<\/h3>\n<ol>\n<li>EPR steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von EPR gelangten Ger\u00e4ten zu.<\/li>\n<li>Wird ein Ger\u00e4t unberechtigterweise nicht sp\u00e4testens drei Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die f\u00e4l- lige Verg\u00fctung bezahlt oder die Annahme einer R\u00fcckliefe- rung unberechtigterweise verweigert, so entf\u00e4llt die Ver- pflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung von EPR f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit bei Besch\u00e4digung und Unter- gang. Nach Ablauf dieser Frist ist EPR berechtigt, das Ger\u00e4t zum Verkehrswert zu ver\u00e4u\u00dfern, wobei EPR den Verkauf ei- nen Monat zuvor ank\u00fcndigt. Ein etwaiger Mehrerl\u00f6s wird dem Kunden erstattet.<\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Stand: 24.02.2023<\/em>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;electroluxpro-container-no-padding&#8221;][vc_column][elx_heading font_container=&#8221;h1&#8243; font_size=&#8221;h3&#8243; text_color=&#8221;inherit&#8221;]Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Professional GmbH[\/elx_heading][vc_empty_space][elx_download_block text=&#8221;Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Professional GmbH herunterladen&#8221; file_picker=&#8221;19149&#8243; background_color=&#8221;electrolux-blue&#8221;][vc_empty_space][vc_column_text] Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Professional GmbH 1. 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