{"id":16346,"date":"2024-03-08T12:51:37","date_gmt":"2024-03-08T12:51:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.electroluxprofessional.com\/de-ch\/?page_id=16346"},"modified":"2024-03-08T15:12:10","modified_gmt":"2024-03-08T15:12:10","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-verkauf-wartungsvertraege","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.electroluxprofessional.com\/de-ch\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-verkauf-wartungsvertraege\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Verkauf &#038; Wartungsvertr\u00e4ge der Electrolux Professional AG"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;electroluxpro-container-no-padding&#8221;][vc_column][elx_heading font_container=&#8221;h1&#8243; font_size=&#8221;h3&#8243; text_color=&#8221;inherit&#8221;]Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Verkauf der Electrolux Professional AG[\/elx_heading][vc_column_text]G\u00fcltig ab: 01.03.2024[\/vc_column_text][vc_empty_space][vc_column_text]<\/p>\n<h3><strong>1. Grunds\u00e4tzliches<\/strong><\/h3>\n<p>Die vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0 (im Folgenden kurz AGB) basieren auf schweizerischem Recht und stellen einen integrierenden Bestandteil des Angebotes bzw. der Auftragsbest\u00e4tigung zwischen Electrolux Professional AG, Allmendstrasse 28, 6210 Sursee, Schweiz (im Folgenden, kurz Lieferant) und ihren Kunden dar. Weitere oder anders lautende Abmachungen werden nur anerkannt, wenn diese in der Auftragsbest\u00e4tigung festgehalten oder durch den Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2><strong>Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>2. Offerten und Auftragsannahme<\/strong><\/h3>\n<p>Die Offertunterlagen, wie Zeichnungen usw. bleiben Eigentum des Lieferanten und d\u00fcrfen Dritten ohne deren schriftliche Einwilligung nicht zur Kenntnis gebracht werden. Die Angebote sind unverbindlich. Der Auftrag wird erst nach schriftlicher Best\u00e4tigung des Lieferanten verbindlich. Eine detaillierte Auftragsbest\u00e4tigung wird nach Abkl\u00e4rung aller Einzelheiten aufgrund der Ausf\u00fchrungspl\u00e4ne erstellt, wobei allf\u00e4llige Abweichungen von den offerierten Anlagen darin durch Mehr- oder Minderpreis ber\u00fccksichtigt werden. Im Bereich Service erstellen wir Kostenvoranschl\u00e4ge nur auf Kundenwunsch.<\/p>\n<h3><strong>3. Preise<\/strong><\/h3>\n<p>Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Lieferung. F\u00fcr das Abladen m\u00fcssen bauseitig Hilfspersonal und die ben\u00f6tigten Transportvorrichtungen kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>Bauseitig sind zu erstellen: Sanit\u00e4r-, Elektro- und Gas-Installationen sowie Dampfabz\u00fcge, Kamine, Tankleitungen und alle andern notwendigen bauseitigen Arbeiten sowie die erforderlichen Ger\u00fcste und Ger\u00e4te wie z.B. Hebeb\u00fchne, Autokran usw., f\u00fcr das Einbringen der Apparate und Ausr\u00fcstungen.<\/p>\n<p>Mit dem Abgang der Produkte ab Werk gehen alle Risiken zu Lasten des K\u00e4ufers, selbst wenn die Lieferung franko oder einschliesslich Montage erfolgt. Die Transportversicherung wird nur auf Verlangen und auf Kosten des K\u00e4ufers abgeschlossen.<\/p>\n<p>Die vom Lieferanten best\u00e4tigten Preise behalten ihre G\u00fcltigkeit bis zum best\u00e4tigten Termin, jedoch l\u00e4ngstens 5 Monate ab Bestellungseingang. Nach dieser Frist kommen die g\u00fcltigen Tagespreise zur Anwendung, falls nicht eine besondere Preisanpassung z.B. Gleitpreisformel, vereinbart wurde.<\/p>\n<h3><strong>4. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>bis\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0Fr.\u00a0\u00a0 3&#8217;000.-:\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a030 Tage dato Faktura, rein netto<\/p>\n<p>bis\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0Fr. 10&#8217;000.-:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 50% bei Auftragserteilung, 50% 30 Tage nach Ablieferung netto<\/p>\n<p>bis\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fr. 100\u2018000.-:\u00a0\u00a0\u00a0 1\/3 bei Auftragserteilung, 1\/3 vor Lieferung, 1\/3 30 Tage nach Ablieferung netto<\/p>\n<p>\u00fcber\u00a0\u00a0\u00a0 Fr. 100\u2018000.-:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 30% bei Auftragserteilung, 30% vor Lieferung, 30% 30 Tage nach Ablieferung netto, 10% nach Genehmigung der Bauabrechnung, sp\u00e4testens jedoch 60 Tage nach Ablieferung<\/p>\n<p>K\u00f6nnen die Montagearbeiten wegen Bauverz\u00f6gerung nicht wie vereinbart begonnen und durchgef\u00fchrt werden, ist der Lieferant berechtigt, weitere Teilzahlungen, die dem Wert der bereits hergestellten Anlagen entsprechen, zu fordern. Erfolgen die durch den Auftraggeber zu leistenden Teilzahlungen nicht termingerecht, ist der Lieferant berechtigt, die Auftragsbearbeitung bis zum Eintreffen der Zahlung einzustellen und neben Verzugszinsforderungen, Schadenersatzanspr\u00fcche geltend zu machen. Die Terminvereinbarungen sind dadurch aufgel\u00f6st und m\u00fcssen neu festgelegt werden.<\/p>\n<p>Die Berufung auf M\u00e4ngel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.<\/p>\n<h3><strong>5. Mass- und Fabrikationsgrundlagen<\/strong><\/h3>\n<p>Nach Auftragserteilung erstellt der Lieferant aufgrund der Unterlagen des K\u00e4ufers die Ausf\u00fchrungspl\u00e4ne, welche durch den K\u00e4ufer zu unterzeichnen sind. Mit der Unterzeichnung \u00abGut zur Ausf\u00fchrung\u00bb wird das Einverst\u00e4ndnis zur Gestaltung, Best\u00fcckung und Abmessungen best\u00e4tigt.<\/p>\n<h3><strong>6. Lieferfristen<\/strong><\/h3>\n<p>Die vereinbarte Lieferfrist gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse und h\u00f6herer Gewalt. Konventionalstrafen sind ausgeschlossen. Der Lieferant muss sich zudem vorbehalten, den Termin angemessen zu verl\u00e4ngern, wenn die erforderlichen technischen oder andere Angaben zu sp\u00e4t geliefert werden, bzw. die Voraussetzung zur Beschaffung derselben nicht rechtzeitig gegeben ist, z.B. Baumasse, ebenso, wenn die vereinbarten Teilzahlungen nicht recht- zeitig geleistet werden.<\/p>\n<p>Verz\u00f6gerungen in der Ablieferung berechtigen den K\u00e4ufer nicht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Ersatz f\u00fcr irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen.<\/p>\n<p>Bei Abnahmeverz\u00f6gerung versandbereiter Waren k\u00f6nnen diese auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers gegen angemessene Lagergeb\u00fchren eingelagert werden.<\/p>\n<h3><strong>7. Bewilligung<\/strong><\/h3>\n<p>Allf\u00e4llige Bau- und Betriebsbewilligungen sowie andere beh\u00f6rdliche Genehmigungen sind Sache des K\u00e4ufers.<\/p>\n<h3><strong>8. Montage<\/strong><\/h3>\n<p>Die Montagekosten werden normalerweise nach Ergebnis\u00a0 verrechnet und zwar zu den jeweils geltenden Pauschal-Stundens\u00e4tzen des Lieferanten, um- fassend L\u00f6hne, Reisespesen, Unterkunft, Verpflegung sowie \u00dcbernachtung. Montagerapporte sind durch die Bauherrschaft bzw. Bauleitung zu visieren. Nicht durch den Lieferanten verschuldete Mehraufwendungen und Wartezeiten werden dem K\u00e4ufer belastet, auch wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung aus- dr\u00fccklich eine Montagepauschale vereinbart worden ist oder die Montagekosten in den Verkaufspreisen inbegriffen sind. F\u00fcr Werkzeuge, Kleinmaterial und Personaleffekten der Monteure ist ein abschliessbarer Raum zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<h3><strong>9. Baubesch\u00e4digungen und Diebstahl<\/strong><\/h3>\n<p>Sch\u00e4den irgendwelcher Art an Bauteilen oder Diebst\u00e4hle werden vom Lieferanten nur anerkannt und \u00fcbernommen, wenn sie nachweisbar durch dessen Monteure verursacht worden sind.<\/p>\n<h3><strong>10. Regiearbeiten<\/strong><\/h3>\n<p>Durch die Bauherrschaft bzw. Bauleitung verlangte \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungsarbeiten werden aufgrund eines unterzeichneten Regierapportes der Bauleitung gem\u00e4ss Tagesans\u00e4tzen verrechnet (analog Montage). Das dabei verwendete Material wird als Nachtragsbestellung betrachtet und separat in Rechnung gestellt.<\/p>\n<h3><strong>11. Versicherung<\/strong><\/h3>\n<p>Die Monteure sind gegen Unfall versichert. F\u00fcr durch den Lieferanten verschuldete Personen- und Bausch\u00e4den besteht eine Haftpflichtversicherung.<\/p>\n<h3><strong>12. Materialeinlagerung und Einrichtungsschutz<\/strong><\/h3>\n<p>Wenn die gelieferten Apparate und Einrichtungen nicht sofort montiert werden k\u00f6nnen, ist bauseitig f\u00fcr sachgem\u00e4sse Lagerung Platz zu schaffen. F\u00fcr alle Kosten infolge von Besch\u00e4digung durch anderes Bauplatzpersonal und wegen mangelhafter Platzverh\u00e4ltnisse sowie infolge von Wasser-, Feuer- und Einsturzsch\u00e4den sowie Diebstahl haftet der K\u00e4ufer. Der K\u00e4ufer bzw. dessen Bauleitung hat nach erfolgter Montage der Bauteile f\u00fcr gen\u00fcgend Schutz vor Schlag, Beschmutzung und Besch\u00e4digung zu sorgen. Eine Haftung des Lieferanten f\u00fcr die Folgen einer Nichtbeachtung dieser Vorschriften muss ausdr\u00fccklich abgelehnt werden.<\/p>\n<h3><strong>13. Bauabnahme<\/strong><\/h3>\n<p>Nach Beendigung der Montage muss die Lieferung durch die Bauherrschaft oder deren Vertreter kontrolliert und die \u00dcbernahme auf dem Monteurrapport oder Lieferschein schriftlich best\u00e4tigt werden. Die \u00dcbernahme gilt auch dann als erfolgt, wenn die Bauherrschaft oder deren Vertretung nach zweimaliger Aufforderung zu diesem Anlass nicht Hand bietet.<\/p>\n<h3><strong>14. Garantie<\/strong><\/h3>\n<p>Die Garantiefrist beginnt mit dem Tage der Ablieferung und betr\u00e4gt 2 Jahre. Bei Lieferung von zentralgek\u00fchlten Ger\u00e4ten beschr\u00e4nkt sich die Garantie auf die Lieferung von Ersatzteilen. Ist eine \u00dcbergabe vorgesehen, so beginnt die Garantiezeit nach erfolgter Abnahme, sp\u00e4testens jedoch 60 Tage nach Ablieferung.<\/p>\n<p>Der Lieferant verpflichtet sich, alle Teile, die w\u00e4hrend der Garantiezeit nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie m\u00f6glich instand zu stellen oder zu ersetzen. Zu diesem Zweck sind die beanstandeten Teile franko an den Lieferanten zu senden. Ortsgebundene Einrichtungen werden so weit als m\u00f6glich an Ort und Stelle repariert.<\/p>\n<p>Jede Garantieleistung ist ausgeschlossen f\u00fcr Apparate, die unsachgem\u00e4ss behandelt, mangelhaft gewartet oder \u00fcberm\u00e4ssiger Beanspruchung ausgesetzt worden sind. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten \u00fcber. F\u00fcr Erzeugnisse fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller. Die Garantie erlischt mit jedem Eingriff, ob \u00c4nderung, Anbau, Sonderanfertigung oder Reparatur an der Ware durch Dritte.<\/p>\n<p>Weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche f\u00fcr mittelbare und unmittelbare Folgesch\u00e4den werden wegbedungen (insbesondere auch Folgesch\u00e4den am K\u00fchlgut).<\/p>\n<h3><strong>15. Anerkennung<\/strong><\/h3>\n<p>Mit der Auftragserteilung anerkennt der K\u00e4ufer die vorgenannten Verkaufs- und Lieferbedingungen, jede Abweichung bedarf der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Lieferanten.<\/p>\n<h3><strong>16. Servicebedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>Wir erbringen \u2013 ohne dass ein Servicevertrag besteht \u2013 w\u00e4hrend der Normalarbeitszeit Leistungen nach Aufwand gem\u00e4ss individueller Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden. Sofern es uns m\u00f6glich ist, erbringen wir auch ausserhalb der Normalarbeitszeit Leistungen nach Aufwand; in diesem Fall werden \u00dcberzeit- und Pikettzuschl\u00e4ge verrechnet.<\/p>\n<p>Rechnungen f\u00fcr erbrachte Dienstleistungen oder Ersatzteillieferungen m\u00fcssen umgehend auf etwaige M\u00e4ngel der Produkte oder der Dienstleistung gepr\u00fcft und allf\u00e4llige Unstimmigkeiten unverz\u00fcglich, jedoch sp\u00e4testens sieben Tage nach Empfang ger\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>Die Garantie f\u00fcr ersetzte oder gelieferte Ersatzteile betr\u00e4gt 12 Monate ab Austausch respektive Lieferung. Ausgeschlossen sind Verschleissteile, welche entsprechend in der Gebrauchsanweisung vermerkt sind. Garantieanspr\u00fcche sind schriftlich mit Angabe der Rechnungsnummer, sowie Beschrieb des Mangels geltend zu machen. Bei M\u00e4ngeln aufgrund unsachm\u00e4ssiger Behandlung, ungen\u00fcgender Wartung, Einwirkung Dritter oder normaler Abn\u00fctzung besteht kein Anspruch auf Garantieleistung.<\/p>\n<p>Korrekt durch Electrolux Professional AG gelieferte Waren werden nur mit unserem Einverst\u00e4ndnis zur\u00fcckgenommen. Eine Warenr\u00fccknahme ist nur mit Originalverpackung, ohne Besch\u00e4digung oder aufgebrochenem Siegel m\u00f6glich. Mangelhafte Ware wird ohne Gutschrift entsorgt. Sonderanfertigungen werden nicht zur\u00fcckgenommen. Auf retournierte Ware wird eine Gutschrift unter Abzug 10% Handlings-Kosten ausgestellt. F\u00fcr Warenretouren mit einem Wert unter CHF 30.- erfolgt keine Gutschrift. Transportsch\u00e4den oder Verlust der Ware sind vom Kunden durch die Post respektive des Speditionsunternehmen best\u00e4tigen zu lassen.<\/p>\n<p>Bedingungen betreffend unserem Angebot von Servicevereinbarungen sind in dem Dokument \u201eAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Wartungsvertr\u00e4ge\u201c kurz AGW zu finden.<\/p>\n<h3><strong>17. Eigentumsvorbehalt und Gerichtsstand<\/strong><\/h3>\n<p>Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes oder des Bauhandwer- kerpfandrechtes bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gerichtsstand<\/strong> <strong>ist der Gesch\u00e4ftssitz <\/strong>von Electrolux Professional AG<strong>.<\/strong>[\/vc_column_text][vc_empty_space][vc_empty_space][vc_empty_space][elx_heading font_container=&#8221;h1&#8243; font_size=&#8221;h3&#8243; text_color=&#8221;inherit&#8221;]Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Wartungsvertr\u00e4ge der Electrolux Professional AG[\/elx_heading][vc_column_text]G\u00fcltig ab: 01.03.2024[\/vc_column_text][vc_empty_space][vc_column_text]<\/p>\n<h3><strong>1. Grunds\u00e4tzliches<\/strong><\/h3>\n<p>Die vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Wartungsvertr\u00e4ge (im Folgenden kurz AGW) basieren auf schweizerischem Recht und stellen einen integrierenden Bestandteil des Wartungsvertrages zwischen Electrolux Professional AG, Allmendstrasse 28, 6210 Sursee, Schweiz (im Folgenden, kurz Lieferant) und ihren Kunden dar. Weitere oder anders lautende Abmachungen werden nur anerkannt, wenn diese schriftlich festgehalten oder durch den Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt sind.<\/p>\n<h3><strong>2. Leistungsumfang<\/strong><\/h3>\n<p>Die Electrolux Professional AG bietet Ihren Kunden ab Verkaufsabschluss oder\/und nach Ablauf der Garantiezeit die M\u00f6glichkeit \u00fcbergangslos in einen Servicevertrag einzutreten. Das Angebot an Wartungsvertr\u00e4gen umfasst folgende Leistungen gem\u00e4ss nachfolgendem Wartungsvertragstyp:<\/p>\n<p><u>Wartungsvertragstyp <strong>1<\/strong> \u2013 <strong>Performance<\/strong><\/u><br \/>\nEine j\u00e4hrliche Inspektion \u00fcber Funktion und Materialzustand der Apparate gem\u00e4ss Checkliste. \u00a0Auf Arbeiten ausserhalb der Jahreskontrolle gew\u00e4hrt der Lieferant \u00a015% Rabatt auf die Arbeitszeit, Anfahrtsweg und Ersatzteile an Ger\u00e4ten, welche im Wartungsvertrag enthalten sind.<\/p>\n<p><u>Wartungsvertragstyp <strong>2<\/strong> \u2013 <strong>Premium<\/strong><\/u><br \/>\nEine j\u00e4hrliche Inspektion \u00fcber Funktion und Materialzustand der Apparate gem\u00e4ss Checkliste. In der Jahrestaxe sind die Arbeits- und Reisezeiten allf\u00e4lliger Behebungen von St\u00f6rungen und Ausf\u00fchrung von Reparaturen ausserhalb der periodischen Inspektionen eingeschlossen. Auf ben\u00f6tigte Ersatzteile gew\u00e4hrt der Lieferant 15% Rabatt.<\/p>\n<p><u>Wartungsvertragstyp <strong>3<\/strong> \u2013 <strong>Excellence<\/strong><\/u><br \/>\nEine j\u00e4hrliche Inspektion \u00fcber Funktion und Materialzustand der Apparate gem\u00e4ss Checkliste. Arbeitszeit, Anfahrtsweg, sowie alle Ersatzteile sind im Wartungsvertrag eingeschlossen.<\/p>\n<h3><strong>3. Nicht eingeschlossene Leistungen<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li>Allf\u00e4llige Behebung von St\u00f6rungen und Ausf\u00fchrung von Reparaturen bei den Vertragstypen Performance und Premium im Rahmen der Jahreskontrolle.<\/li>\n<li>Ben\u00f6tigte Ersatzteile, Reise- sowie Arbeitszeit f\u00fcr Interventionen unter den Vertragstypen Performance und Premium, werden nach erfolgter Arbeit, mit Ber\u00fccksichtigung des gew\u00e4hrten Rabattes direkt verrechnet.<\/li>\n<li>Die Reinigung von Apparaten, sowie Apparaten Komponenten, welche f\u00fcr den Benutzer zug\u00e4nglich sind.<\/li>\n<li>Ger\u00e4teentkalkungen, soweit diese in der Gebrauchsanweisung verlangt werden.<\/li>\n<li>Reparaturen, welche als Folge unsachgem\u00e4ssen Gebrauches, Wasser- und Feuersch\u00e4den, sowie h\u00f6herer Gewalt ausgef\u00fchrt werden m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Arbeiten zufolge fehlerhaften Installationen wie zum Beispiel zu hoher Kalkgehalt im Wasser, zu geringer Wasserdruck, falsch dimensionierte Wasser- und Elektroinstallationen.<\/li>\n<li>Revision im Werk.<\/li>\n<li>Die unter Punkt 3.3 bis 3.7 ausgef\u00fchrten Arbeiten werden zum Vollen Preis berechnet.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong><br \/>\n4. Bedingungen und Leistungen<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li>Der Lieferant steht w\u00e4hrend der im Servicevertrag vereinbarten Servicebereitschaftszeit f\u00fcr die Erbringung der Servicevertragsleistungen zur Verf\u00fcgung. Nach Eingang der Fehlermeldung beginnt der Lieferant, wenn n\u00f6tig, innerhalb der vereinbarten Interventionszeit mit der Fehlerbehebung vor Ort<\/li>\n<li>Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich die Electrolux Professional AG die gem\u00e4ss im Leistungsumfang umschriebenen Arbeiten durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Der Lieferant zur Behebung einer St\u00f6rung jedoch lediglich verpflichtet, soweit dies bei sorgf\u00e4ltiger Arbeit und nach dem jeweiligen Stand der Technik m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Der Kunde verpflichtet sich dazu, die entsprechenden Jahrestaxen fristgerecht zu entrichten.<\/li>\n<li>Vertragsbestandteil: Die jeweils dem Lieferanten und dem Kunden vorliegende Ger\u00e4teliste ist Bestandteil des Vertrags.<\/li>\n<li>Die Jahrestaxe f\u00fcr die j\u00e4hrliche Wartung entspricht einem aufgrund von Erfahrungswerten kalkulierten Zeitaufwand inklusive Reisezeiten und Spesen. Der Lieferant ist berechtigt die Jahrestaxe j\u00e4hrlich entsprechend der unternehmensinternen Kostenentwicklung neu anzupassen, sowie falls sich der Lohnindex des Swissmem \u00e4ndert oder falls \u00c4nderungen des Serviceumfanges eingetreten sind.<\/li>\n<li>Der Servicevertrag (inkl. dieser ABW) tritt mit der rechtsg\u00fcltigen Unterschrift beider Vertragspartner zum im Servicevertrag vereinbarten Termin in Kraft. Der Servicevertrag wird f\u00fcr die vereinbarte Mindestlaufzeit und dar\u00fcber hinaus \u2013 sofern im Servicevertrag keine Maximallaufzeit vereinbart ist \u2013 auf eine Dauer von 12 Monate abgeschlossen.<\/li>\n<li>Nach Ablauf der Vertragsperiode verl\u00e4ngert sich der Wartungsvertrag stillschweigend um jeweils die gleiche Dauer. Jeder Vertragspartner ist berechtig, den Servicevertrag (inkl. dieser ABW) unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 2 Monaten vor Ablauf der Vertragsperiode, fr\u00fchestens aber zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit, schriftlich zu k\u00fcndigen, sofern nicht anders vereinbart.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong><br \/>\n5. Kosten und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant verrechnet die erbrachten Leistungen nach Aufwand und allf\u00e4llige Zuschl\u00e4ge zu den Ans\u00e4tzen gem\u00e4ss der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung g\u00fcltigen Preisliste.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Rechnungen des Lieferanten sind ohne Skonto und ohne jeden \u00a0\u00a0Abzug innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Eine Rechnung mit Gegenforderung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ul>\n<p>5.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 H\u00e4lt der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so ger\u00e4t er ohne Mahnung in Verzug und hat ab dem 31.Tag nach Rechnungs-stellung einen Verzugszins von acht Prozent p.a. zu entrichten.<\/p>\n<ul>\n<li>Ger\u00e4t der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Verg\u00fctungen um mehr als drei Monate in Verzug, ist der Lieferant berechtigt, die weitere Erbringung der Servicevertragsleistungen einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Vertragsaufl\u00f6sung beh\u00e4lt sich der Lieferant ausdr\u00fccklich vor.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong><br \/>\n6. Definitionen <\/strong><\/h3>\n<p><strong>Serviceleistungen<\/strong>: Leistungen nach Aufwand gemeinsam und Servicevertragsleistungen<\/p>\n<p><strong>Leistungen nach Aufwand<\/strong> : Leistungen, welche der Lieferant nach Aufwand zur Erhaltung, Wiederherstellung oder funktionellen Erweiterung der Betriebsbereitschaft eines Ger\u00e4t erbringen.<\/p>\n<p><strong>Servicevertrag<\/strong>: Individualteil mit kundenspezifischen Angaben und Vereinbarungen.<\/p>\n<p><strong>Servicevertragsleistungen<\/strong>: Alle Leistungen gem\u00e4ss Servicevertrag.<\/p>\n<p><strong>Servicebereitschaft<\/strong>: Erreichbarkeit und Bereitstellung von geeigneten Personal-und Sachmitteln f\u00fcr eine rasche und wirksame Intervention im St\u00f6rungsfall w\u00e4hrend der im Servicevertrag vereinbarten Servicebereitschaftszeit.<\/p>\n<p><strong>Normalarbeitszeit<\/strong>: Werktage von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage am Servicestandort des Lieferanten.<\/p>\n<p><strong>Pikettdienst<\/strong>: Die Erweiterung der Servicebereitschaft \u00fcber die Normalarbeitszeit hinaus. F\u00fcr K\u00e4lteservice Bereitschaft an Arbeitstagen jeweils von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr Bereitschaft an Samstagen sowie Sonn-und Feiertagen ab 8:00 Uhr, bis 17:00 Uhr (bzw. bis 22:00 Uhr im Bereich K\u00e4lte)<\/p>\n<p><strong>Service Call Desk<\/strong>: Die zentrale Stelle des Lieferanten f\u00fcr die Annahme von St\u00f6rungsmeldungen und deren Weiterleitung an den internen verantwortlichen Techniker, so wie zu Bestellungen von Zubeh\u00f6r und Verbrauchsmaterialien.<\/p>\n<p><strong>Interventionszeit<\/strong>: Zeitspanne zwischen dem Anruf des Kunden beim Service Call Desk bis zum ersten fachkundigen Eingriff vor Ort des Lieferanten w\u00e4hrend der Servicebereitschaftszeit.<\/p>\n<p><strong>Termine<\/strong>: Der Lieferant wird stets sein M\u00f6glichstes tun, um vom Lieferant zugesagte Termine einzuhalten, Wenn es dennoch zu Terminabweichungen kommt, sind daraus resultierende Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten ausgeschlossen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gerichtsstand ist der Gesch\u00e4ftssitz <\/strong>von Electrolux Professional AG[\/vc_column_text][vc_empty_space][vc_empty_space][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;electroluxpro-container-no-padding&#8221;][vc_column][elx_heading font_container=&#8221;h1&#8243; font_size=&#8221;h3&#8243; text_color=&#8221;inherit&#8221;]Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Verkauf der Electrolux Professional AG[\/elx_heading][vc_column_text]G\u00fcltig ab: 01.03.2024[\/vc_column_text][vc_empty_space][vc_column_text] 1. Grunds\u00e4tzliches Die vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0 (im Folgenden kurz AGB) basieren auf schweizerischem Recht und stellen einen integrierenden Bestandteil des Angebotes bzw. der Auftragsbest\u00e4tigung zwischen Electrolux Professional AG, Allmendstrasse 28, 6210 Sursee, Schweiz (im Folgenden, kurz Lieferant) und ihren Kunden dar. 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